Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klosterpark Reinhardsbrunn Beherbergung UG (haftungsbeschränkt)


1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Wohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Die Vermietung der Objekte erfolgt in den Preiskategorie Jugendhaus bzw. Gästehaus. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft bzw. Objekt.
Der Vermieter behält sich eine alternative Vergabe vor.


2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
Mit der Unterzeichnung des Gastaufnahmevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20% der Unterkunftskosten fällig.
Bitte überweisen Sie diese binnen 5 Tagen auf das Konto der Klosterpark Reinhardsbrunn Beherbergung UG (haftungsbeschränkt).

Konto: 1700146

BLZ: 79330111

Flessabank Schweinfurt

Erst mit dem fristgerechten Eingang der Anzahlung wird der Vertrag rechtskräftig.


3. Der Vermieter kann ohne Ersatzpflicht von diesem Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt oder von der Klosterpark Reinhardsbrunn Beherbergung UG nicht zu vertretende Umstände seine Erfüllung unmöglich machen.


4. Der Vermieter behält sich eine entgeltfreie Vertragsstornierung bis einem Monat vor Anreise vor.


5. Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Leistungen.

Bei einer Absage berechnen wir eine Ausfallgebühr:

ab 3 Monate vor der Anreise 30 % der Unterkunftskosten
ab 1 Monat vor der Abreise 50 % der Unterkunftskosten
ab 2 Wochen vor der Abreise 75 % der Unterkunftskosten
ab 2 Tage vor der Abreise 100 % der Unterkunftskosten


6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.


7. Reduziert sich die angemeldete und vertraglich bestätigte Anzahl der Gäste um mehr als 10 %, so werden Ausfallgebühren bis zu einer Differenz von 80 % der angemeldeten Gäste fällig.


8. Der Mieter haftet während der Vertragsdauer für Schäden am Mietobjekt. Die Haftung tritt nicht ein, wenn der Mieter die Pflichtverletzung und/oder den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten hat.
Die Objekte verfügen über ein zentrales Schließsystem, was zur Folge hat, dass der Verlust eines Schlüssels mit 75 € in Rechnung gestellt wird.


9. Gäste unseres Objektes, welche nicht in unseren Häusern übernachten, zahlen eine Betriebskostenpauschale von 2 € pro Tag.


10.Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der für den Vertrag gültigen Preisliste spätestens am Abreisetag.
Die Zahlung ist sofort fällig und erfolgt in bar oder durch Überweisung.


11.Der Erfüllungsort aller sich aus dem Vertrag ergebenden Folgen ist Friedrichroda / Reinhardsbrunn. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- und/oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Weitere Hinweise für die Nutzung der Unterkünfte im Klosterpark Reinhardsbrunn:

– Die Anreise ist ab 14 Uhr möglich. Die Abreise sollte bis 10 Uhr erfolgen. Andere Zeiten bedürfen der Abstimmung mit dem Vermieter.

– Wir bitten im Interesse Ihrer Sicherheit die Häuser bei Abwesenheit verschlossen zu halten.

– Unsere Gäste können Bettwäsche und Handtücher für ihren Bedarf mitbringen. Es ist möglich Bettwäsche und Handtücher gegen Gebühr zu leihen.

– Bei der Verwendung von Schlafsäcken macht es sich aus hygienischen Gründen zwingend erforderlich Bettlaken und Kopfkissenbezüge zu verwenden.

– Wir bitten unsere Gäste in den Häusern nach Möglichkeit Wechselschuhe zu tragen.

– Haustiere sind in unseren Objekten nicht erlaubt.

– In allen Häusern und Objekten besteht im Interesse der Jugenderziehung Rauchverbot.

– Wir bitten die Zimmer am Abreisetag in einem sauberen (besenreinen) Zustand zu verlassen.